1. Der auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Altersteilzeit-Tarifvertrag schließt einen Anspruch auf eine freiwillige Leistungsprämie nicht aus. Im Übrigen kann durch Tarifvertrag nicht in vertraglich begründete Ansprüche eingegriffen werden.
2. Es verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, in Altersteilzeit befindliche Mitarbeiter aus dem Kreis der Anspruchberechtigten für eine Leistungsprämie auszunehmen.
3. Für die Leistungsprämie besteht, wenn keine vertragliche oder tarifvertragliche Regelung vorliegt, kein Anspruch auf die Aufstockungsleistung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis.
Tatbestand
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Fundstelle(n): OAAAD-08433
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LAG Niedersachsen, Urteil v. 20.09.2005 - 13 Sa 227/05