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LAG Niedersachsen Urteil v. - 13 Sa 1681/03

Gesetze: KSchG § 1 Abs. 2

Leitsatz

1. Fehlerhafte Angaben zu Reisezeiten, die als Arbeitszeit gewertet werden, stellen grundsätzlich einen Kündigungsgrund dar.

2. Weil nur eine fahrlässige Pflichtverletzung festgestellt wurde, war eine Abmahnung nicht entbehrlich.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
VAAAD-08422

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LAG Niedersachsen, Urteil v. 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03

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