Gesetze: BUrlG § 1; BUrlG § 13; Richtlinie 2003/88/EG vom Art. 7; TV zur Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern vom i. d. F. v. § 5
Leitsatz
Die Berechnung des Urlaubsentgelts nach § 5 des Tarifvertrags zur Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern vom i. d. F. v. verstößt auch dann nicht gegen Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung vom , wenn die Inanspruchnahme des Urlaubs zu einer Zeit erfolgt, in der sich die Berechnung der Höhe des Urlaubsentgelts durch den Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld während saisonbedingten Arbeitsausfalls mindert.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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