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Insolvenzrecht | Auskunftsrechte des Insolvenzverwalters nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Das Insolvenzrecht schließt einen Informationszugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz auch dann nicht aus, wenn der Anspruch von einem Insolvenzverwalter geltend gemacht wird. Folglich kann er auf dieser gesetzlichen Grundlage von einer Krankenkasse Auskunft darüber erhalten, ob sie vom Insolvenzschuldner Zahlungen [i]NWB F. 19 S. 3871erhalten hat.