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Hessisches LAG Urteil v. - 8 Sa 1098/00

Gesetze: BetrAVG § 1

Leitsatz

1.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz erstreckt sich betriebsübergreifend auf das gesamte Unternehmen. Sachliche Gründe - wie die Zugehörigkeit zu verschiedenen Branchen oder unterschiedliche wirtschaftliche Situation - können Differenzierungen zwischen Betrieben rechtfertigen (im Anschluss an DB 1999, 637 - 639).

2.

Auch aus einer betrieblichen Übung, eine Altersversorgung jeweils erst im Versorgungsfall zuzusagen, kann sich eine unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung ergeben.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAD-07599

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches LAG, Urteil v. 15.08.2001 - 8 Sa 1098/00

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