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LAG Köln Beschluss v. - 7 Ta 270/07

Gesetze: ZPO § 115 Abs. 1 S. 3; SGB XII § 82 Abs. 2 Nr. 4

Leitsatz

Absetzbeträge gemäß § 115 I 3 Nr. 1 a) und Nr. 1 b) ZPO sind nicht aufeinander anzurechnen. Deshalb sind z. B. Kosten für ein Jobticket oder für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte als Werbungskosten zusätzlich zu dem pauschalen Erwerbstätigenfreibetrag zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
GAAAD-07549

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Beschluss v. 14.08.2008 - 7 Ta 270/07

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