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LAG Köln Urteil v. - 6 (4) Sa 527/05

Gesetze: GmbHG § 11 Abs. 2; AktG § Abs. 1 S. 2

Leitsatz

Die sogenannte Handelndenhaftung des § 41 Abs. 1 Satz 2 AktG kommt im Vorgründungsstadium, also noch vor Errichtung der Vor - AG, nicht zur Anwendung, weil insoweit eine grundsätzliche unbeschränkte Haftung der an der Vorgründungsgesellschaft beteiligten Gesellschafter besteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZIP 2005 S. 2158 Nr. 48
QAAAD-07323

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Urteil v. 04.08.2005 - 6 (4) Sa 527/05

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