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LAG Köln Beschluss v. - 4 Ta 318/03

Gesetze: ZPO § 130 Nr. 6; ZPO § 253 Abs. 4; KSchG § 5

Leitsatz

Auch nach §§ 130 Nr. 6, 253 Abs. 4 ZPO n. F., ist die Unterschrift der Partei zwingendes Wirksamkeitserfordernis einer Klageschrift.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
CAAAD-07144

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Beschluss v. 19.11.2003 - 4 Ta 318/03

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