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LAG Köln Urteil v. - 3 Sa 1505/07

Gesetze: BGB § 626; TV-L § 3 Abs. 5; BAT § 7 Abs. 2

Leitsatz

Die Weigerung des Arbeitnehmers, an einer nach § 3 Abs. 5 TV-L zulässigerweise angeordneten ärztlichen Untersuchung mitzuwirken, stellt die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar, die bei entsprechender Beharrlichkeit nach vorheriger einschlägiger Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EAAAD-06919

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Urteil v. 11.06.2008 - 3 Sa 1505/07

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