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Hessisches LAG Beschluss v. - 2 Ta 584/06

Gesetze: ZPO § 114; ZPO § 121

Leitsatz

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ausschluss der Erstattungsfähigkeit von Abwesenheitsgeld und Fahrtkosten kann nicht erfolgen, wenn es der Partei zuzumuten war, einen am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Fundstelle(n):
MAAAD-06857

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches LAG, Beschluss v. 06.12.2006 - 2 Ta 584/06

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