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Hessisches LAG Beschluss v. - 15 Ta 598/02

Gesetze: KSchG § 5 Abs. 1

Leitsatz

Die inhaltliche Prüfung im Zulassungsverfahren nach § 5 KSchG ist auf die Frage beschränkt, ob die Verspätung der Klageerhebung von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer verschuldet ist oder nicht; die Frage, ob überhaupt eine Kündigungserklärung vorliegt oder wann die Kündigung zugegangen ist, ist hingegen im Verfahren der nachträglichen Klagezulassung nicht zu klären.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAD-06557

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches LAG, Beschluss v. 26.02.2003 - 15 Ta 598/02

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