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LAG Köln Urteil v. - 13 Sa 1540/07

Gesetze: BGB § 626 Abs. 1; SGB IX § 81 Abs. 4; TVöD § 34 Abs. 2

Leitsatz

1. Zur außerordentlichen Kündigung einer nach Tarifvertrag ordentlich nicht kündbaren, schwerbehinderten städtischen Mitarbeiterin aus verhaltens- und insbesondere personenbedingten Gründen.

2. Auch wenn die schwerbehinderte Arbeitnehmerin ihre vertraglich geschuldete Tätigkeit (hier: Kinderpflegerin) nicht mehr ausüben kann, rechtfertigt dies keine personenbedingte Kündigung, wenn der Arbeitgeber ihr eine behinderungsgerechte Beschäftigung nach § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX anbieten kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-06375

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LAG Köln, Urteil v. 19.06.2008 - 13 Sa 1540/07

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