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LAG Köln Urteil v. - 12 Sa 168/06

Gesetze: SGB IX § 85; SGB IX § 90 Abs. 9 a

Leitsatz

Die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist auch dann erforderlich, wenn die Feststellung der Schwerbehinderung nach zunächst erfolglosem Antrag erst im Widerspruchsverfahren oder auf Klage hin rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt. § 90 Abs. 9 a SGB IX hat auch ab nichts an der einschlägigen Rechtsprechung des BAG geändert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 163 Nr. 3
XAAAD-06327

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Urteil v. 16.06.2006 - 12 Sa 168/06

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