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LAG Köln Urteil v. - 11 Sa 714/04

Gesetze: BAT § 1 a; BMT-G § 1 a; TV-N

Leitsatz

Bei der KVB gilt der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW vom ) ab dem auch für die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag auf das bisher geltende Tarifwerk (BAT/BMT-G) verweist.

Dabei ist unerheblich, ob die vertragliche Bezugnahme

- konkret das bisher geltende Tarifwerk benennt ohne "Jeweiligkeitsklausel" (so hier);

- konkret das bisher geltende Tarifwerk benennt mit "Jeweiligkeitsklausel" (Parallelfälle);

- verweist auf die "für den Arbeitgeber jeweils geltenden Tarifverträge" (Parallelfälle).

Dies ergibt sich schon aus der ständigen und aktuellen Rechtsprechung des BAG zu vertraglichen Bezugnahmeklauseln, jedenfalls aber aus § 1 a BAT / § 1 a BMT-G.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAD-06269

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LAG Köln, Urteil v. 05.05.2006 - 11 Sa 714/04

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