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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Riester-Rente

Christian Urbitsch und Ralf Fath

A. Allgemeines

Kernstück der Rentenreform im Jahr 2001 war die Einführung einer freiwilligen zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge, die staatlich mit finanziellen Anreizen gefördert wird. Diese ergänzende Altersvorsorge wird nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt. Die staatliche Förderung ist im Altersvermögensgesetz geregelt, das zum in Kraft trat.

Aufgrund u. a. demografischer Veränderungen kann das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung von bislang 70 % des letzten Nettoeinkommens nicht mehr aufrechterhalten werden. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentenempfänger finanzieren. Durch Reformmaßnahmen wird das Rentenniveau abgesenkt. Ziel der Riester-Rente ist nun, die durch die Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung entstehenden finanziellen Lücken im Rentenalter schließen zu helfen.

B. Die Förderung

1. Das Förderkonzept

Bei der zusätzlichen Altersversorgung besteht die Förderung aus der Kombination aus einer Zulagenförderung (Zulage) und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug, der im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt wird.

Eine optimale Ausnutzung der Förderung erlangt der...

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