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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Erwerbsminderungsrente

Christian Urbitsch und Ralf Fath

In der betrieblichen Altersversorgung werden Leistungen zugesagt, die aufgrund des Eintritts eines biologischen Ereignisses (biometrisches Risiko) ausgelöst werden. Werden in einer betrieblichen Versorgungszusage bei Eintritt der Invalidität (Invaliditätsleistung) Leistungen gewährt, so orientiert sich der Invaliditätsbegriff in der Praxis i. d. R. an den entsprechenden Begriffen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort wurde das bisherige System aus Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente zum durch die Einführung einer zweistufigen Erwerbsminderungsrente abgelöst (Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom , BGBl. I S. 1827). Entscheidend ist hierbei grundsätzlich die gesundheitliche Leistungsfähigkeit, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes (in täglichen Arbeitsstunden bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche) festgestellt wird.

Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung liegt vor, wenn aus gesundheitlichen Gründen die Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Bei der Erwerbsminderungsrente wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente unterschieden, je nachdem wie viele Stunden...

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