Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 24.05.2024

Betriebsübergang

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei einem Betriebsübergang regelt § 613a BGB. Die wichtigste in § 613a BGB geregelte Rechtsfolge ist, dass der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten der im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse eintritt.

Demzufolge tritt der Betriebserwerber auch in die (unveränderten) Verpflichtungen aus Versorgungszusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ein. Betroffen sind allerdings nur die Versorgungszusagen aktiver Arbeitnehmer. Auf Versorgungsberechtigte, die bereits mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschieden sind oder Versorgungsberechtigte, die ausgeschieden sind und bereits Versorgungsleistungen beziehen, erstreckt sich § 613a BGB nicht.

Besonderheiten regelt § 613a Absatz 1 Sätze 2 bis 4 BGB für Versorgungszusagen aus kollektiven Vereinbarungen (kollektive Versorgungszusage).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen