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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Besteuerung von Renten

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Am ist das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde die Besteuerung insbesondere von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Alterskassen, aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus privaten Leibrentenversicherungen (Rürup-Rente) neu geregelt. Ziel des AltEinkG ist die schrittweise steuerliche Gleichbehandlung aller Altersbezüge mit einem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, beginnend ab 2005, dauert 35 Jahre. Die steuerliche Gleichstellung aller Alterseinkünfte wird somit ab dem erreicht sein.

Altersvorsorgeaufwendungen, wie z. B. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, können im Rahmen bestimmter Höchstbeträge vom steuerpflichtigen Einkommen von der Steuer abgezogen werden. Ab 2005, mit zunächst 60 Prozent, steigt der Steuerfreibetrag jährlich um zwei Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 alle Altersvorsorgeaufwendungen in voller Höhe als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Darüber hinaus gibt es seit dem Jahr 2002 einen eigenständigen Sonderausgabenabzug (nach § 10a EStG) für Altersvorsorgebeiträge zur sogenannten Riester-Rente.

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