Betriebsausgabenabzug von Lotsen: Umgelegte Personalkosten für Küchenbetrieb
Leitsatz
Umgelegte Personalkosten für den Küchenbetrieb der Außenstelle einer Lotsen-Brüderschaft können BA der Lotsen sein.
Unter Verpflegungsmehraufwendungen i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG wird nur der zusätzliche Aufwand verstanden, der dadurch
entsteht, dass der Stpfl. aus Anlass der betrieblich bedingten Auswärtstätigkeit nicht an der üblichen bekannten Stelle, z. B.
im Betrieb, eine kostengünstige Mahlzeit einnehmen kann.
Im Streitfall liegen laufende Betriebskosten im Rahmen der Lotsentätigkeit vor, wenn der Stpfl. auch dann anteilig zur Zahlung
der Personalkosten für den Kantinenbetrieb der Außenstation verpflichtet war, wenn er dort keine Mahlzeiten eingenommen hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAD-05395
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 07.08.2007 - 14 K 28/04
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