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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 211/07

Gesetze: StVZO § 23 Abs. 6a

Besteuerung eines sog. „echten Wohnmobils” nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO

Leitsatz

  1. Mit Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO zum ist die bis dahin nur für Kombinationskraftwagen bestehende Sonderregelung ersatzlos entfallen.

  2. Demgemäß kann die Rechtsprechung des BFH, nach der Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild nicht als Pkw zu besteuern sind, keine Geltung mehr beanspruchen.

  3. In der gesonderten rückwirkenden Wohnmobilbesteuerung (§ 2 Abs. 2b KraftStG) liegt keine unzulässige Rückwirkung.

Fundstelle(n):
NAAAD-05393

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.04.2007 - 14 K 211/07

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