Prognostizierter Wegfall der Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz
Entfällt die bislang vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit aus betrieblichen Gründen, so braucht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz nicht anzubieten, wenn bereits im Kündigungszeitpunkt feststeht oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit absehbar ist, dass auch dieser Arbeitsplatz bei Ablauf der Kündigungsfrist oder alsbald danach wegfallen wird.
Allein die interne Unternehmerentscheidung zur Anschaffung arbeitsplatzsparender Maschinen sowie die Aufnahme der Planung in einen der Konzernobergesellschaft vorgelegten Investitionsplan genügen für sich genommen nicht als Beleg für den prognostizierten Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit, wenn im Kündigungszeitpunkt die geplante Investition weder genehmigt noch Konstruktion und Lieferung der Maschinen in Auftrag gegeben sind.
2. Einsatz von Leiharbeitnehmern als freier Arbeitsplatz
Der nicht nur vertretungsweise von einem Leiharbeitnehmer besetzte Arbeitsplatz steht einem freien Arbeitsplatz gleich (Abgrenzung zu - DB 2007, 1540).
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.