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LAG Hamburg Beschluss v. - 7 TaBV 9/06

Gesetze: BetrVG § 118 Abs. 1; BetrVG § 118 Abs. 2

Leitsatz

1. Zu den Zuordnungskriterien für die Annahme einer Einrichtung einer Religionsgemeinschaft i.S.des § 118 Abs. 2 BetrVG.

2. Zum Begriff der karitativen Einrichtung in § 118 Abs. 2 BetrVG und, der aus dem verfassungsrechtlich gebotenen Selbstverwaltungsrecht der Kirche gegenüber § 118 Abs.1 BetrVG gebotenen ausweitenden Interpretation.

Fundstelle(n):
EAAAD-05224

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LAG Hamburg, Beschluss v. 15.02.2007 - 7 TaBV 9/06

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