Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG Hamburg Urteil v. - 5 Sa 32/04

Gesetze: ArbGG § 66 Abs. 1 S. 2; ZPO § 258; ZPO § 264 Nr. 2; ZPO § 529

Leitsatz

1. Eine betriebliche Altersversorgung, die auf einen Tarifvertrag beruht, steht selbst dann unter dem Vorbehalt der Änderung des Tarifvertrages, wenn der Versorgungsfall eingetreten ist.

2. Wegen Krankheit ist eine Tarifnorm nur dann unwirksam, wenn durch die Anwendung der anerkannten Auslegungsregeln kein Regelungssachverhalt ermittelt werden kann.

3. Eine Änderung des Tarifvertrages, welche sich lediglich auf das Ausmaß künftiger Erhöhungen beschränkt, bedarf keines triftigen oder sachlichen Grundes. Die Änderung ist lediglich am Willkürverbot zu messen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NAAAD-05098

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LAG Hamburg, Urteil v. 19.01.2005 - 5 Sa 32/04

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen