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LAG Hamm Urteil v. - 4 Sa 89/08

Gesetze: TV-N; TV-V; GG Art. 3 Abs. 1

Leitsatz

Es verstößt nicht gegen den Grundsatz der Tarifeinheit, wenn aufgrund eines Einführungstarifvertrags und einer entsprechenden Anwendungsvereinbarung der Tarifvertragsparteien in einem Betrieb nebeneinander die Spartentarifverträge für Versorgungsbetriebe (TV-N) und für Nahverkehrsbetriebe (TV-V) Anwendung finden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Arbeitnehmer, die dem TV-N unterfallen, in einer selbstständigen Betriebsabteilung beschäftigt werden, und folgt außerdem aus dem Grundsatz der gewillkürten Tarifpluralität.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAD-05037

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Hamm, Urteil v. 10.06.2008 - 4 Sa 89/08

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