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LAG Hamm Beschluss v. - 2 Ta 739/02

Gesetze: ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; AÜG Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1; AÜG Art. 1 § 11 Abs. 6

Leitsatz

Für Schadensersatzansprüche des Entleihers gegen den Leiharbeitnehmer ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAD-04956

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Hamm, Beschluss v. 04.08.2003 - 2 Ta 739/02

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