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LAG Hamm Urteil v. - 19 Sa 501/03

Gesetze: BSHG §§ 18 ff.; KSchG § 1 Abs. 1; SGB III §§ 48 ff.; SGB III in der bis zum geltenden Fassung §§ 229 ff.

Leitsatz

Absolviert ein Sozialhilfeempfänger auf Veranlassung des Trägers der Sozialhilfe im Rahmen einer berufspraktischen Qualifizierungsmaßnahme ein betriebliches Praktikum, für das eine Vergütung nicht gezahlt wird und gewährt der Träger der Sozialhilfe weiterhin Leistungen zum Lebensunterhalt, so wird durch den mit dem Unternehmen abgeschlossenen Praktikumsvertrag ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts nicht begründet. Dies folgt aus § 19 Abs. 3 BSHG in analoger Anwendung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2003 S. 2237 Nr. 42
SAAAD-04872

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Hamm, Urteil v. 08.07.2003 - 19 Sa 501/03

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