Die Einführung des BA-Vergütungsgruppenplans zum BAT-KF für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis sich nach dem BAT-KF richtet, durch die zuständige Arbeitsrechtliche Kommission ist nicht offenbar unbillig i. S. d. § 319 BGB. Hierdurch sollte der Dienstgeberseite der Anreiz genommen werden, die erfassten Hilfsfunktionen fremd zu vergeben. Dieser Zweck gibt einen sachlichen Grund für die Schlechterstellung der betroffenen Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen Arbeitnehmergruppen ab und vermag eine eventuelle größere nachteilige Betroffenheit von Frauen objektiv zu rechtfertigen.