Gesetze: HRG i.d.F.d. HdaVÄndG vom § 57 a; HRG i.d.F.d. HdaVÄndG vom § 57 b; HRG i.d.F.d. HdaVÄndG vom § 57 f
Leitsatz
Die am vereinbarte Befristung des Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen Angestellten auf den ist zulässig, wenn die Anforderungen der §§ 57 a, 57 b, 57 f HRG nF (= i.d.F. d. HdaÄndG vom ) beachtet sind. Angesichts der inhaltlichen Übereinstimmung der neuen Befristungsregeln vom mit den vom BVerfG am u.a. für nichtig befundenen Befristungsregeln des 5.HRGÄndG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Rückwirkung.