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LAG Hamm Urteil v. - 10 Sa 514/04

Gesetze: BRTV-Bau § 2; BRTV-Bau § 2 Abs. 1 Nr. 2.3; BRTV-Bau § 2 Anhang; BRTV-Bau § 2 Abs. 7; BRTV-Bau § 5; BRTV-Bau § 5 Nr. 2.1; BRTV-Bau § 5 Nr. 3; ArbGG § 64 Abs. 2; TVG § 1 Abs. 2; TVG § 2 Abs. 2; TVG § 3 Abs. 1

Leitsatz

Baumaschinenführer, die früher in die Berufsgruppe M III/2 und M III/3 des § 5 Nr. 2.1 BRTV-Bau in Verbindung mit § 2 Anhang BRTV-Bau in der bis zum geltenden Fassung eingruppiert gewesen sind, haben nach Inkrafttreten des TV Lohnstrukturen vom zum keinen Anspruch auf Bezahlung nach der Sonderlohngruppe ''Baumaschinenführer der Lohngruppe 4'' des § 2 Abs. 7 TV Lohn West vom .

Nur die Baumaschinenführer der früheren Berufsgruppen M III/1 und M III/4 sind in die neue Sonderlohngruppe ,,Baumaschinenführer der Lohngruppe 4" einzugruppieren.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAD-03910

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LAG Hamm, Urteil v. 08.10.2004 - 10 Sa 514/04

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