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FG Saarland 03.12.2008 1 K 1542/08, NWB 6/2009 S. 350

Finanzgerichtsordnung | Terminverschiebung bei Einzelanwalt

Bei einer einfachen Fallproblematik rechtfertigt bei Einschaltung eines Einzelanwalts die Ansetzung eines (früheren) Verhandlungstermins eines anderen Gerichts nach dem Urteil des FG Saarland keine Terminaufhebung, soweit es dem Steuerpflichtigen ohne Weiteres möglich wäre, einen anderen Bevollmächtigten zu bestellen und so die Durchführung der mündlichen Verhandlung zu ermöglichen.

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