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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2348/07

Gesetze: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. k, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i

Umsatzsteuerbefreiung für Personalüberlassung durch eine Kirche

Leitsatz

Eine Personalüberlassung von einer Landeskirche an ihre Stiftung, die ein sonstiges Krankenhaus betreibt, ist gem. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. k Richtlinie 77/388/EWG umsatzsteuerbefreit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 736 Nr. 12
KÖSDI 2009 S. 16635 Nr. 9
AAAAD-03546

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.11.2008 - 6 K 2348/07

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