Haftungsschuld des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit?
Leitsatz
Ist der Insolvenzschuldner im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund eines entgeltlichen Anstellungsvertrages
Geschäftsführer einer GmbH und führt er die von der GmbH geschuldete Lohnsteuer nicht ab, so wird dadurch keine Masseverbindlichkeit
begründet. Wenn der Insolvenzverwalter es dies nicht verhindert, führt dies nicht zum Entstehen einer sonstigen Masseverbindlichkeit
gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Die Arbeitskraft des Insolvenzschuldners gehört nicht zur Insolvenzmasse.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GAAAD-03544
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz v. 10.11.2008 - 5 K 2040/08
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