Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Belegnachweis zum Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung
Leitsatz
Der Nachweis für eine innergemeinschaftliche Lieferung wird nicht ordnungsgemäß geführt, wenn die bei der Lieferung von gebrauchten
Kraftfahrzeugen nach Spanien vorgelegte Abholvollmacht nicht erkennen lässt, von welcher Person sie unterzeichnet worden ist,
und damit nicht festgestellt werden kann, dass der Abholer tatsächlich Beauftragter des vom Lieferer aufgezeichneten Abnehmers
war.
Die Frage des Gutglaubensschutzes nach Maßgabe des § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG stellt sich erst dann, wenn der Unternehmer seinen
Nachweispflichten nachgekommen ist.
Fundstelle(n): PAAAD-03515
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 25.06.2008 - 1 V 839/08 A (U)
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