Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG Hamburg Beschluss v. - 1 TaBV 5/06

Gesetze: BetrVG § 95 Abs. 2 Satz 1; BetrVG § 99

Leitsatz

Bei der Zahl der nach § 95 Abs. 2 Satz 1 BetrVG zu berücksichtigenden Arbeitnehmer (mehr als 500) zählen zumindest dann Leiharbeitnehmer mit, wenn sich die beabsichtigten Richtlinien auch auf Leiharbeitnehmer beziehen sollen. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Richtlinien ausschließlich auf Einstellungen von Leiharbeitnehmern beziehen sollen, da dem Betriebsrat auch bei Einstellungen von Leiharbeitnehmern ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG zusteht.

Fundstelle(n):
MAAAD-03487

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LAG Hamburg, Beschluss v. 21.09.2006 - 1 TaBV 5/06

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen