BFH - X R 53/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20
Rechtsfrage
Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG): Ist die Altersrente des Klägers weiterhin nur mit dem Ertragsanteil von 27 % zu versteuern, wenn sie schon längere Zeit vor dem Jahr 2005 begonnen hat und die freiwilligen Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich aus versteuertem Einkommen und ohne steuerfreie Arbeitgeberbeiträge erbracht wurden? - Verstößt die Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das AltEinkG und die Erhöhung des Besteuerungsanteils auf 50 % gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Doppelbesteuerung und den Vertrauensschutz?
Ertragsanteil; Rentenbesteuerung; Verfassung; Vertrauensschutz
Fundstelle(n):
EAAAD-03361