Hinzurechnung steuerfreier Dividenden aus Streubesitz zum Gewerbeertrag
Leitsatz
Dividenden aus von einer Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Investmentfonds i.S.d. § 40 Abs. 2 KAGG stellen nach § 8b
Abs. 1 KStG steuerfreie Gewinnanteile dar, die nach § 8 Nr. 5 GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind.
Durch die Verweisung des § 40 Abs. 2 KAGG auf § 8b Abs. 1 KStG wird nach folgerichtiger, am Transparenzprinzip orientierter
Auslegung vollumfänglich auf die Rechtsfolgen des § 8b Abs. 1 KStG verwiesen, zu denen auch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung
im Sinne des § 8 Nr. 5 GewStG gehört.
Nicht entscheidend ist daher, ob § 40 Abs. 2 KAGG eine Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung auf § 8b Abs. 1 KStG enthält.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 211 Nr. 3 OAAAD-03041
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.10.2008 - 14 K 1079/05 G
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