Zulässigkeit der Berücksichtigung einer im Sonderbetriebsvermögen gebildeten Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 6 EStG als
Betriebsausgabe
Leitsatz
Im Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Anwaltssozietät) kann keine Ansparabschreibung
gebildet werden, wenn die beabsichtigte Investition (Pkw-Anschaffung) zum Zeitpunkt der Einreichung der die Abschreibung ausweisenden
Einnahme-Überschuss-Rechnung wegen der zwischenzeitlichen Realteilung der Gesellschaft objektiv nicht mehr möglich ist.
Die betriebsbezogene Ansparabschreibung kann nicht auf das abgespaltene und fortgeführte Einzelunternehmen des Gesellschafters
übertragen werden.
Eine alternative Zuordnung zu dem Einzelunternehmen in dem der Betriebseröffnung vorausgehenden Jahr kommt nur bei verbindlicher
Bestellung des Investitionsguts in Betracht.
Fundstelle(n): DAAAD-03036
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 07.08.2007 - 10 K 2800/06 E,F
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