Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
1. Aufl. 2009
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Slowakei
Allgemeines
Das slowakische Umsatzsteuergesetz war zum an die EU-Vorgaben anzupassen. Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Anpassung im Bereich der Umsatzsteuer (daň z pridanej hodnoty) noch nicht durchgängig erfolgt ist und sich insbesondere bei Detailfragen Abweichungen von der MwStSystRL ergeben.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist nicht möglich, so dass Gesellschaften jeweils gesondert registriert werden müssen.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 420.000 SKK (ca. 14.500 EUR) übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträgt 1.500.000 SKK (ca. 52.000 EUR).
Lieferung/sonstige Leistung
Der slowakischen Mehrwertsteuer unterliegen u. a. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausführt, sowie die Einfuhr bzw. der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren.
Werklieferung/Werkleistung/Bauleistung
Eine Lieferung zuzüglich ...