Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
1. Aufl. 2009
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Schweden
Allgemeines
Die schwedische Umsatzsteuer (Mervärdeskatt – MOMS) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut EG-Richtlinie. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in Schweden ansässige Unternehmen handeln muss. Weiter besteht die Einschränkung, dass diese Unternehmen im Finanzsektor tätig sein müssen. Ausländische Unternehmen sind somit jeweils gesondert zu registrieren.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 90.000 SEK übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträgt 320.000 SEK.
Lieferung/sonstige Leistung
Der schwedischen Umsatzsteuer unterliegen u. a. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer in Schweden im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausführt.
Lieferungen eines Unternehmens sind dann in Schweden umsatzsteuerbar, wenn der Unternehmer oder ein von ihm Beauftragt...