Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
1. Aufl. 2009
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Niederlande
Allgemeines
Die niederländische Umsatzsteuer (Belasting op de Toegevoegde Waarde – BTW) entspricht den Anforderungen der MwStSystRL.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut EG-Richtlinie. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich, so dass Gesellschaften ggfs. nicht jeweils gesondert registriert werden müssen. In Abstimmung mit der niederländischen Finanzverwaltung ist auch eine Gruppenregistrierung („Fiskale Einheit„) für nicht in den Niederlanden ansässige Unternehmen möglich. Gesellschaften, die eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte begründen, sind mit ihren Betriebsstätten-Aktivitäten nicht in die Umsatzsteuermeldungen des niederländischen Organkreises einzubeziehen, sondern sind selbständig steuerpflichtig.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 10.000 EUR übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträgt 100.000 EUR.
Lieferungen/sonstige Leistungen
Die Definition der Begriffe Lieferung und sonst...