Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
1. Aufl. 2009
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Großbritannien
Allgemeines
Die britische Umsatzsteuer (Value Added Tax – VAT) entspricht in den wesentlichen Punkten den Vorgaben der EG-Richtlinien. Dennoch ergeben sich insbesondere für ausländische Unternehmer einige Besonderheiten, die im Folgenden erläutert werden.
Das britische Umsatzsteuerrecht gilt in England, Schottland, Wales und Nordirland (Großbritannien).
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut EG-Richtlinie. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft (VAT group) ist möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in Großbritannien ansässige Unternehmen handeln muss. Ausländische Unternehmen sind somit jeweils gesondert zu registrieren.
Im Rahmen einer VAT group wird in Großbritannien nur eine einzige Umsatzsteuer-ID-Nummer erteilt, die für alle Mitglieder der VAT group gilt. In den Systemen zur Überprüfung der Gültigkeit von Umsatzsteuer-ID-Nummern ist immer der Head of a VAT group (Organträger) hinterlegt, so dass die Umsatzsteuer-ID-Nummern von einzelnen Mitgliedern nicht unmittelbar überprüft werden können. Die Bestätigung der Gültigkeit einer Umsatzst...