Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
1. Aufl. 2009
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Finnland
Allgemeines
Die finnische Umsatzsteuer (Arvonlisäverso – AVL) entspricht in wesentlichen Punkten den Vorgaben der gemeinsamen EG-Richtlinien. Dennoch ergeben sich in einigen Punkten bzw. Auslegungen Unterschiede, die nachfolgend erläutert werden.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut EG-Richtlinie. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in Finnland ansässige Unternehmen handeln muss. Ausländische Unternehmen sind somit jeweils gesondert zu registrieren. Weiter besteht die Einschränkung, dass diese Unternehmen im Finanzsektor tätig sein müssen.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 10.000 EUR übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträgt 35.000 EUR.
Lieferung/sonstige Leistung
Die Definitionen der Begriffe Lieferungen und sonstige Leistungen sind in Finnland grundsätzlich die gleichen wie in der MwStSystRL. Danach setzt eine Lieferung die Verschaffung der Ve...