Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung wegen drohender Verluste aus schwebenden Geschäften
Leitsatz
Das Verbot der Bildung von Drohverlustrückstellungen setzt nach dem Sinn und Zweck des § 5 Abs. 4a EStG voraus, dass mit
der Aufnahme der Rückstellung in die Bilanz ein entsprechender Aufwand verbunden ist.
Eine im Jahr 1998 im Rahmen eines Anschaffungsgeschäfts (Übernahme eines Geschäftsbereichs mit sämtlichen Aktiva und Passiva)
– entsprechend der Bilanzierung bei dem Verkäufer – steuerneutral als Anschaffungskosten ausgewiesene Rückstellung für die
Übernahme von Mietverträgen muss daher nicht gewinnerhöhend aufgelöst werden.
Fundstelle(n): XAAAD-02883
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.09.2008 - 6 K 1161/04 K,F
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