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FG Münster Urteil v. - 12 K 3696/05 G EFG 2009 S. 351 Nr. 5

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, GewStG § 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

Freiberufler/Gewerbetreibende:

Gewerblichkeit der Tätigkeit eines bilanzierenden, selbständigen "EDV-Organisators"

Leitsatz

1) Ein EDV-Organisator, der faktisch über die Kenntnisse eines Diplom-Wirtschaftsinformatikers (FH) verfügt, hat keine einem Diplom-Informatiker vergleichbare Ausbildung und damit keine Ausbildung eines Ingenieurs. Er erfüllt nicht die Voraussetzungen der Ausbildung als Freiberufler im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG.

2) Wer im Bereich der Installation des Standard-Software-Programms SAP R/3 im Bereich der Personalwirtschaft ältere Systeme in Unternehmen ablösen hilft und Mitarbeiter schult, übt keine der Tätigkeit eines Ingenieurs vergleichbare Tätigkeit aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 351 Nr. 5
HAAAD-02845

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Online-Dokument

FG Münster, Urteil v. 22.08.2008 - 12 K 3696/05 G

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