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BMF 30.12.2008 IV C 5 -S 2351/08/10005, BBK 2/2009 S. 56

Rückwirkende Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen im Rahmen der Pendlerpauschale

Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale hat zur Folge, dass der Arbeitgeber die Fahrtkosten für die ersten 20 km rückwirkend noch nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG für die Jahre 2007 und 2008 pauschal versteuern kann; insoweit entfallen dann auch die Sozialversicherungsabgaben. Das BMF nimmt nun in seinem Schreiben vom 30. 12. 2008 hierzu wie folgt Stellung:

[i]Arbeitgeber muss Arbeitnehmer Bescheinigung erteilen1. Macht der Arbeitgeber von der Pauschalierungsmöglichkeit Gebrauch, ist die rückwirkende Pauschalierung für 2007 und 2008 auch dann zulässig, wenn die Lohnsteuerbescheinigung i. S. von § 41b EStG für 2007 oder 2008 bereits übermittelt oder erteilt worden ist. Die Lohnsteuerbescheinigung ist dann jedoch nach § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG nicht mehr zu ändern. Damit die Einkommensteuerfestsetzung für den Arbeitnehmer aber n...

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