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Umsatzsteuer | Rücknahme verkaufter Umzugskartons
Bietet ein (Umzugs-)Unternehmen seinen Kunden an, von ihm verkaufte Umzugskartons in verwertbarem Zustand gegen ein bestimmtes Entgelt zurückzunehmen, und machen die Kunden davon Gebrauch, ist die Bemessungsgrundlage für die ursprüngliche Lieferung nicht zu berichtigen. Vielmehr liegt nach dem eine selbständige sog. Rücklieferung vor.
Der BFH ist von einer eigenständigen Bedeutung der „Lieferung” von Umzugskartons ausgegangen, so dass er konsequent die von vornherein zugesagte Rückgabe zum etwa halben Preis als selbständige Rücklieferung qualifiziert. Dem wirtschaftlichen Gehalt des Vorgangs wird dies schwerlich gerecht, denn die Umzugskunden dürften grds. nur an der Umzugsleistung mit der Möglichkeit interessiert sein, Kartons für den Umzug zu erhalten,...