Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Dienstleistungen selbständiger Zusammenschlüsse
Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der 6. EG-RL ist nach dem EuGH dahin auszulegen, dass die von selbständigen Zusammenschlüssen ihren Mitgliedern erbrachten Dienstleistungen nach der genannten Bestimmung auch von der Steuer befreit sind, wenn diese Dienstleistungen nur einem oder mehreren der Mitglieder erbracht werden, sofern die anderen in dieser Bestimmung vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. [i]s. auch NWB 2008 S. 1023