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Körperschaftsteuer | Erdienbarkeit von Pensionszusagen
Nach dem gilt der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, nach dem sich der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Pensionsanspruch regelmäßig nur erdienen kann, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt, sowohl für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft als auch für nachträgliche Erhöhungen einer bereits erteilten Zusage.
Der (nur zu 50 % beteiligte, als Testamentsvollstrecker aber die Stimmrechte weiterer Gesellschafter ausübende) Gesellschafter-Geschäftsführer war seit 1966 Geschäftsführer der Klägerin, erhielt im Jahr 1980 eine Pensionszusage auf das 65. Lebensjahr (50 % des letzten Bruttogehalts), die 1990 verbesser...