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Einkommensteuer | BMF: Änderungen bei Kindertagespflege
Durch das Kinderförderungsgesetz v. wurde § 3 Nr. 9 EStG neu gefasst. Danach sind die vom Träger der Jugendhilfe geleisteten Erstattungen zur Unfallversicherung und Altersvorsorge nach § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII (Bereitschaftspflege) und die Erstattungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftigen Erstattungen zur Alterssicherung und zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung nach § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 SGB VIII (Kindertagespflege) steuerfrei. Die in den (BStBl 2007 I S. 824) und v. (BStBl 2008 I S. 17) diesbezüglich vertretenen und auf der bisherigen Rechtslage beruhenden Aussagen sind überholt und werden aufgehoben. Zu diesem Thema erscheint demnächst ein Beitrag in der NWB.