OFD Rheinland - Kurzinfo Int. St. 61/2008 S 2003 - St 153 (07/2008)

Steuerabzug nach§ 50a EStG

Anwendung des aufgrund des „Scorpio-Urteils”

Das u.a. zum Abzug von Betriebsausgaben im Rahmen des Steuerabzugs nach § 50a EStG unter Berücksichtigung der „Scorpio-Entscheidung” Stellung genommen.

Das FG Hamburg vertritt die Auffassung, dass eine Beschränkung der Betriebsausgaben – wie im (BStBl 2007 I S. 449) vorgesehen (Ansatz nur, wenn die Betriebsausgaben 50 % der Einnahmen übersteigen) – nicht zulässig sei.

Weiterhin geht das FG Hamburg davon aus, dass auch im Fall der Anerkennung von Betriebsausgaben der Steuersatz von (im Streitfall) 25 % zur Anwendung kommen müsste.

Gegen das Urteil wurde beim BFH unter dem Az. I R 104/08 Revision eingelegt. Gleichgelagerte Sachverhalte können gemäß § 363 AO ruhen.

OFD Rheinland v. - Kurzinfo Int. St. 61/2008S 2003 - St 153 (07/2008)

Fundstelle(n):
OAAAD-02338